Information über die Bekanntmachung des Planungsverbandes „Grüne Magistrale“
Der Planungsverband „Grüne Magistrale“ hat in seiner Sitzung am 27.05.2024 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nr. 1 Elektrolyseur“ gefasst.
Das Verbandsgebiet des Planungsverbands „Grüne Magistrale“ befindet sich in Teilen in der Stadt Hohenmölsen. Daher weist die Stadt Hohenmölsen auf folgende Bekanntmachung des Planungsverbandes auf der Homepage sowie im Amtsblatt (Michaelbote) Nr. 01/2025 vom 01.02.2025 der Stadt Zeitz hin:
Beschluss über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nr. 1 Elektrolyseur“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungsverband „Grüne Magistrale“ hat in seiner Sitzung am 27.05.2024 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nr. 1 Elektrolyseur“ gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß Aufstellungsbeschluss des Planungsverbandes „Grüne Magistrale“ befindet sich nördlich der Magistrale bzw. der MIBRAG Tagesanlagen der Gemeinde Elsteraue und ist nachfolgend dargestellt.
Der Planungsverband „Grüne Magistrale“ hat in seiner Sitzung am 27.05.2024 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nr. 1 Elektrolyseur“ gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß Aufstellungsbeschluss des Planungsverbandes „Grüne Magistrale“ befindet sich nördlich der Magistrale bzw. der MIBRAG Tagesanlagen der Gemeinde Elsteraue und ist nachfolgend dargestellt.
Das Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 besteht in der Zulässigkeit der Errichtung eines Elektrolyseurs zur Gewinnung von Wasserstoff sowie einer Wasserstoff-Speicheranlage mit den dazugehörigen Anlagenkomponenten, einschließlich der bauplanungsrechtlichen Sicherung der notwendigen Zuwegung, sowie der sonstigen erforderlichen Nebenanlagen (u. a. zur Energiespeicherung und zur Netzanbindung bzw. Netzeinspeisung) und zur Sicherung erforderlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Für das Verfahren der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nr. 1 Elektrolyseur“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit
vom 03.02.2025 bis einschließlich 07.03.2025
im Internet unter www.zeitz.de/bauleitplanung unter dem Punkt: Aktuelles/ Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, sowie über das Landesportal Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt-Viewer) unter https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de (Themenkarten, Planen und Bauen, kommunale Bauleitplanung) eingesehen werden.
Der Bebauungsplanvorentwurf liegt im gleichen Zeitraum im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, Altmarkt 16 (Gewandhaus) in 06712 Zeitz, barrierefrei im Flurbereich des 3. Obergeschosses während folgender Dienststunden:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhrzeit zur Einsicht öffentlich aus.
Mit der öffentlichen Auslage soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen oder Hinweise zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nr. 1 Elektrolyseur“ in Text- und Schriftform: geschaeftsstelle@gruenemagistrale.de bzw. Postadresse:
Planungsverband Grüne Magistrale,
Geschäftsstelle
Altmarkt 1
06712 Zeitz
sowie während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Es besteht die Möglichkeit der Erörterung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben, sofern der Planungsverband „Grüne Magistrale“ deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutzinformation
Mit Abgabe einer Stellungnahme wird der Verarbeitung der Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zugestimmt.
Zeitz,
Vorsitzender Planungsverband Siegel