Bebauungsplan Nr. 36 der Stadt Hohenmölsen „An der Hochkippe Jaucha“; Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Hohenmölsen hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „An der Hochkippe Jaucha“ gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden B-Planes ist in Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage 1 stellt einen Bestandteil dieses Beschlusses dar.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für einen Solarpark.
Das Verfahren wird als zweistufiges Verfahren mit einer entsprechenden Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt
Die Aufstellung soll im Parallelverfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Symbol | Beschreibung | Größe |
---|---|---|
Übersichtskarte_ALKIS-Auszug.pdf |
1 MB | |
BBP Nr. 36 - räumlicher Geltungsbereich.pdf |
4.1 MB |