Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hohenmölsen
Der Stadtrat der Stadt Hohenmölsen hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hohenmölsen beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Photovoltaikanlage - An der Hochkippe Jaucha“ der Stadt Hohenmölsen erfordert eine Entwicklung aus den Regelungen des Flächennutzungsplanes.
Da der Flächennutzungsplan der Stadt Hohenmölsen für die zu überplanenden Flächen Kippenboden sowie Flächen für die Landwirtschaft ausweist, muss der Flächennutzungsplan in den Bereichen, die vom Bebauungsplan Nr. 36 betroffen sind, wiederum geändert werden.
Anlage 1 stellt einen Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Hohenmölsen dar.
Die Änderungen sollen im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Photovoltaikanlage - An der Hochkippe Jaucha“ der Stadt Hohenmölsen im sogenannten „Deckblattverfahren“ durchgeführt werden.
Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hohenmölsen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
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Anlage 1 - Auszug aus dem Flächennutzungsplan |
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