Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Hohenmölsen „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Mitteldeutschland“
Der Stadtrat der Stadt Hohenmölsen hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 35 „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Mitteldeutschland“ aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden B-Planes ist in Anlagen 1 und 2 gekennzeichnet, welche Bestandteile dieses Beschlusses darstellen.
Er umfasst die Flurstücke der Gemarkung Granschütz gemäß Anlage 3 (ebenfalls Beschlussbestandteil) und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden von der K 2200,
- im Südwesten durch die B91,
- im Nordwesten von der Gemeindegrenze zu Lützen,
- im Südosten von der Gemarkungsgrenze zu Teuchern.
Planungsziele sind die Entwicklung von Gewerbe- bzw. Industrieflächen und die Schaffung von Baurecht.
Die Aufstellung soll im Parallelverfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Anlage 1 Übersichtsplan Geltungsberich auf topographischer Karte.pdf |
1.7 MB | |
Anlage 2 Übersichtsplan Geltungsberich auf Flurkarte.pdf |
1.3 MB | |
Anlage 3 Liste der vom Geltungsbereich erfassten Flurstücke.pdf |
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