Bebauungsplan Nr. 35 „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Mitteldeutschland“ – Satzungsbeschluss über eine Veränderungssperre
Der Stadtrat der Stadt Hohenmölsen hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Mitteldeutschland“ als Satzung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Satzungstext ist in Anlage 1, der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist in Anlagen 2 und 3 ersichtlich. Anlagen 1, 2 und 3 sind Bestandteile des Beschlusses.
Symbol | Beschreibung | Größe |
---|---|---|
Anlage 1 Satzungstext.pdf |
0.1 MB | |
Anlage 2 Geltungsbereich der Veränderungssperre (Flurkarte).pdf |
1.3 MB | |
Anlage 3 Geltungsbereich der Veränderungssperre (Liste der v. Geltungsbereich erfassten FlSt).pdf |
31 KB |