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Anschrift:                                                                                                                       Stadt Hohenmölsen
Markt 1
06679 Hohenmölsen
Sachsen-Anhalt
Telefon:                                                                                                                    034441 /  42 0
Email:
info@stadt-hohenmoelsen.de

Öffnungszeiten:

Mo 13:00 - 15:00 Uhr
Di 09:00 - 12:00 Uhr und
  13:00 - 17:30 Uhr
Mi keine Sprechzeiten
Do 09:00 - 12:00 Uhr und
  13:00 - 15:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:30 Uhr

Sonderöffnungszeiten Einwohnermeldeamt:
Sa 04. Jan. 09:00 - 11:00 Uhr
Sa 01. Feb. 09:00 - 11:00 Uhr

Stadtbibliothek:
Mo 10:00 - 12:00 Uhr
Di  13:00 - 19:00 Uhr
Mi  13:00 - 17:00 Uhr
Do 10:00 - 12:00 Uhr und
     13:00 - 15:00 Uhr
Fr  geschlossen

Allgemein

Schiedsstelle der Stadt

Die Schiedsstelle der Stadt Hohenmölsen mit ihren zwei durch den Stadtrat der Stadt Hohenmölsen gewählten und vom Direktor des Amtsgerichtes Weißenfels berufenen Schiedspersonen ist zuständig für alle in der Stadt Hohenmölsen einschließlich ihrer Ortsteile wohnhaften Einwohner.

Anschrift der Schiedsstelle:
Schiedsstelle Stadt Hohenmölsen
Altmarkt 2
06679 Hohenmölsen

Tel.: über Fachbereich II – Ordnung und Soziales  034441 / 42 – 211
E-Mail: schiedsstelle@stadt-hohenmoelsen.de

Vorsitzender der Schiedsstelle:   Herr Ronny Sudor
Schiedsstellenmitglied:              Herr Uwe Ehrt             034441 / 42-125



                                                                          
Anträge oder Beratungswünsche können direkt an die Schiedsstelle gerichtet oder zu den Beratungsstunden abgegeben werden. Die Beratungsstunden finden jeden 2. Dienstag im Monat in der Zeit von 17 Uhr bis 18 Uhr statt.

Hinweise zum Verfahren vor der Schiedsstelle

Es wird unterschieden in:

- die freiwillige außergerichtliche Streitschlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- den Sühneversuch in Strafsachen vor Erhebung der Privatklage

Kosten der Schiedsstellen

Die Schiedsstelle erhebt für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen in folgender Höhe:

Gebühr für das Schlichtungsverfahren                                       25,00 €Euro
Gebühr im Falle des Zustandekommens eines Vergleiches          50,00 €Euro

Je nach Umfang und Schwierigkeit des Falles und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners kann die Gebühr auf höchstens 75,00 Euro erhöht werden.

Für die Aufnahme von Anträgen, für Mitteilungen an die Parteien sowie die Ausfertigung und Abschriften von Protokollen und Bescheinigungen werden Schreibauslagen erhoben, sowie Auslagen für Zustellungen an die Parteien und ggf. die Entschädigung eines hinzugezogenen Dolmetschers.

Bei Antragstellung an die Schiedsstelle ist ein Vorschuss in Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Kosten zu entrichten.
Weitere Informationen über die gesetzlichen Grundlagen und die Tätigkeit der Schiedsstellen können im Internet unter www.schiedsamt.de – Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen – entnommen werden.

Beratungstermine der Schiedsstelle Hohenmölsen für 2023 auf einen Blick – jeweils in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder individuell nach Absprache.

1. Quartal

Di 12.03.2024

2. Quartal

Di 09.04.2024
Di 14.05.2024
Di 11.06.2024

3. Quartal

Di 09.07.2024
Di 13.08.2024
Di 10.09.2024

4. Quartal

Di 08.10.2024
Di 12.11.2024
Di 10.12.2024

Hinweis: Änderungen vorbehalten

Darüber hinaus ist bei Bedarf der Schiedsstellenvorsitzende, Herr Ronny Sudor auch außerhalb der o.g. Zeiten telefonisch unter 034441 / 990603 oder unter Schiedsstelle@stadt-hohenmoelsen.de zu erreichen.

 

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Das Schlichtungsverfahren vor der Schiedesstelle
Schlichtungsverfahren
0.3 MB

© Ingo Bochnig

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