Bekanntmachung Gemeindewahlleiter und Stellvertreter
Der Gemeindewahlleiter ist gemäß § 9 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl zuständig. Dabei haben er und sein Stellvertreter das Gebot der Neutralität und Objektivität zu wahren.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind die Namen und Dienstanschriften des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters von der Gemeinde öffentlich bekannt zu geben.
Der Stadtrat der Stadt Hohenmölsen hat in seiner Sitzung am 09.11.2023 beschlossen, die folgenden Personen als Gemeindewahlleitung zu bestimmen:
Gemeindewahlleiterin: Frau Birgit Rutkowski
Stellvertreter: Herr Danko Münzel
Dienstanschrift: Stadt Hohenmölsen, Markt 1, 06679 Hohenmölsen
Die vollständige Bekanntmachung ist nachstehend als PDF-Download zu finden.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Bekanntmachung Gemeindewahlleiter und Stellvertreter |
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