Verbrennen von Ast- und Grünschnitt in der Stadt Hohenmölsen
Das Verbrennen von Ast- und Grünschnitt ist alljährlich im Monat März im gesamten Stadtgebiet (inkl. Ortschaften) untersagt.
Alle Informationen dazu und die aktuelle Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises finden sie unter http://www.burgenlandkreis.de/de/verbrennungsverordnung.html