Bekanntmachung der Stadt Hohenmölsen
Der Stadtrat der Stadt Hohenmölsen hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 die 1. Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 27 „Ernst-Thälmann-Straße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB als Satzung beschlossen.
Nähere Informationen in den Anhängen.
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Beschluss 1. Änderung des BP der Innenentwicklung Nr. 27 Ernst-Thälmann-Straße |
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Geltungsbereich 1. Änderung des BP der Innenentwicklung Nr. 27 |
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