Ausschreibung der Stelle eines hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
Ausschreibung der Stelle eines hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
Auf der Grundlage des § 63 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-
Anhalt (KVG LSA) wird für die Bürgermeisterwahl in der Stadt Hohenmölsen folgende Stellenausschreibung bekanntgegeben.
Die hauptamtliche Stelle des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Hohenmölsen ist neu zu besetzen. Die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) findet am 30.03.2025 statt. Sollte kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 27.04.2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.
Die Stadt Hohenmölsen mit ihren Ortschaften Granschütz, Taucha, Webau, Werschen und Zembschen erstreckt sich auf einer Fläche von ca.75 km² und ist ein attraktiver Wohnort inmitten der Metropolregion Mitteldeutschland. Gelegen im wunderschönen Burgenlandkreis profitiert sie von ihren kurzen Wegen in die Zentren von Halle, Gera, Jena und Leipzig. Als eine Stadt voller Energie bietet sie ihren Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 31.07.2024: 9.553) ein Mehr an Wohnen, Lernen und Erholen im ländlichen Umfeld.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.stadt-hohenmoelsen.de.
Gemäß § 61 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird der Bürgermeister (m/w/d) von den Wahlberechtigten der Stadt Hohenmölsen gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Der Amtsantritt ist zum 01.07.2025 vorgesehen. Die 7-jährige Amtszeit beginnt frühestens mit dem Tag des Amtsantritts am 01.07.2025 und endet mit Ablauf des 30.06.2032. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes
Sachsen-Anhalt (KomBesVO). Danach ist das Amt in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach §§ 6 und 7 KomBesoVO gewährt.
Gesucht wird eine kreative, einsatzfreudige, verantwortungs- und entscheidungsbewusste Persönlichkeit, die in der Lage ist, die Verwaltung nach den Zielen und Grundsätzen der Kommunalverfassung und des Stadtrates eigenständig zu leiten und bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen. Sie/er vertritt und repräsentiert die Stadt.
Wählbar zum Bürgermeister (m/w/d) sind gemäß § 62 Abs. 1 und 2 KVG LSA Deutsche
im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Bewerber müssen am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und am Wahltag das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bewerber müssen die Gewähr bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratischen
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben mit
der Bewerbung gegenüber der Stadt Hohenmölsen eine Erklärung nach Muster der
Anlage 8 b zu § 38 a der Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit
sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen.
Die Bewerbung für das Amt hat schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist zu erfolgen und muss folgende Angaben enthalten:
- Familiennamen, Vornamen;
- Beruf oder Stand;
- Geburtsdatum;
- Postleitzahl und Wohnort (Hauptwohnung)
Die Bewerber werden gebeten, eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde beizufügen.
Die Bewerbung muss von mindestens ein Prozent der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten der Stadt Hohenmölsen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; § 21 Abs. 9S. 5,6,8 und 9 KWG LSA gilt entsprechend. Somit sind mindestens 81 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten beizubringen. Jeder Wahlberechtigte darf nur eine Unterstützungsunterschrift abgeben.
Die notwendigen Formblätter sind bei der Gemeindewahlleiterin abzufordern.
Die Beibringung der Unterstützungsunterschriften entfällt, wenn
- der Amtsinhaber sich erneut um das Amt des Bürgermeisters bewirbt;
- für Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe gemäß § 21 Abs. 10 Satz 1 Kommunalwahlgesetzes Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) unterstützt werden, wenn für den Bewerber (m/w/d) eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde.
Für die Einreichung der Bewerbung gelten die Bestimmungen des § 30 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt und der §§ 38 a sowie 39 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt.
Die Einreichungsfrist beginnt an dem Tag nach der Bekanntmachung der Stellenausschreibung.
Das Ende der Einreichungsfrist wurde vom Stadtrat der Stadt Hohenmölsen auf den 21.01.2025,
18:00 Uhr festgelegt. Die Bewerbungen sind innerhalb dieser Einreichungsfrist schriftlich (gem. §
261 BGB Erfordernis der eigenhändigen Namensunterschrift des Bewerbers (m/w/d) oder ein notariell beglaubigtes Handzeichen oder eine notarielle Beurkundung) einzureichen bei:
Stadt Hohenmölsen
Gemeindewahlleiterin
Birgit Rutkowski
Markt 1
06679 Hohenmölsen
Eine Rücknahme der Bewerbung ist nur innerhalb dieser Frist durch schriftliche Erklärung möglich.
Später eingereichte Bewerbungen können nach der Abgabefrist nicht berücksichtigt werden.
Nähere Auskünfte über die Form der Bewerbung erteilt die Gemeindewahlleiterin der Stadt Hohenmölsen, Großgrimmaer Straße 2, 06679 Hohenmölsen, Tel. 034441 / 42-211, E-Mail: Rutkowski@stadt-Hohenmoelsen.de.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Stellenausschreibung Bürgermeister.pdf |
1.9 MB |