Sanierung Altmarkt 11 A, Reinichens Gut
Im Zuge der Untersuchung des Bestandsgebäudes wurden drei Varianten für die Wiederherstellung des Gebäudes in Betracht gezogen:
1. Sanierung des Bestandsgebäude ohne Ausbau des Dachgeschosses
2. Sanierung des Bestandsgebäudes mit Ausbau des Dachgeschosses
3. Neubau in Bestandskubatur
Im Hinblick auf eine wirtschaftliche Gebäudeauslastung, d.h. die Nutzung aller Geschosse und der wirtschaftliche Aufwand für nachträgliche Eingriffe in das Bauwerk wären zwei Varianten zu präferieren. Der Kostenunterschied zu den beiden Varianten ist als geringfügig zu bewerten.
Die Vorteile für einen Neubau bestehen darin, dass die derzeit geltenden energetischen Vorgaben sowie DIN-Vorschriften in Verbindung mit der freien Wahl der Baustoffe effizienter umsetzbar und somit geringere Unterhaltungskosten zu erwarten sind. Ebenso können die räumlichen Strukturen an die tatsächlichen Bedarfe individuell angepasst werden.
Für die Finanzierung wurden Fördermittel aus den Programmen Stadtumbau und Wachstum und nachhaltige Erneuerung beantragt.
Fördermittel wurden teilweise bewilligt.
Der Stadtrat der Stadt Hohenmölsen hat sich für die Variante des Ersatzneubaus ausgesprochen. Diesen Beschluss hat der Stadtrat am 09.11.2023 gefasst.
Inzwischen sind die Unterlagen zur Beantragung der Baugenehmigung für den Neubau des Gebäudes erarbeitet. Die Unterlagen werden der zuständigen Baugenehmigungsbehörde im August vorgelegt.
Parallel wird der Abriss vorbereitet, welcher ab Januar 2025 beabsichtigt ist.
Unabhängig von der ausstehenden Baugenehmigung wird an der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für den Neubau gearbeitet.